Stand 15. März 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e.V. für Gästeführungen für Gruppen

Bitte schenken Sie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – der Kundin / dem Kunden, der Bucherin / dem Bucher, der Auftraggeberin / dem Auftraggeber, der Bestellerin / dem Besteller, nachstehend Gast genannt – und dem Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e. V., nachstehend ETT genannt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.

Bei den Gästeführungen für Gruppen des ETT nachstehend Gästeführung genannt, handelt es sich um Gästeführungen, die zu einem individuell vereinbarten Termin und zu einer individuellen Uhrzeit für Gruppen gebucht werden.


1. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich (Email oder Brief) oder mündlich erfolgen. Mit dem Versand der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den ETT an den Gast mit den Buchungsdaten und der Rechnung ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen.

2. Leistungen und Preise
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ergibt sich der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf der Homepage oder in den Printmedien des ETT. Details zur Gästeführung, wie z. B. der Treffpunkt, sind auf der schriftlichen Buchungsbestätigung vermerkt.

Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt. Bei den Angaben zur Dauer der Gästeführung handelt es sich um Circa-Angaben. Die Gästeführung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

Eventuell anfallende zusätzliche Kosten, z. B. für Verpflegung, Eintrittsgelder etc., sind vom Gast zu zahlen.

Der ETT behält sich vor, aus wichtigen Gründen, z. B. Erkrankung, eine andere Gästeführerin / einen anderen Gästeführer einzusetzen.

3. Gruppengrößen
Um eine für alle Teilnehmer verständliche Gästeführung zu gewährleisten, gelten bei Gästeführungen des ETT folgende Gruppengrößen:
Gruppenführungen zu Fuß: maximal 25 Personen
Geführte Radtouren: maximal 20 Personen
Geocaching-Schnuppertour: maximal 10 Personen

Bei der Überschreitung der Gruppengrößen ist eine weitere Gästeführerin / ein weiterer Gästeführer erforderlich. Eine Mindestgröße für die Gruppe gibt es nicht. 

4. Kirchenführungen
Trotz Bestätigung kann es vorkommen, dass eine Kirche bei Veranstaltungen der Kirchengemeinde nicht von innen besichtigt werden kann. Dafür bitten wir um Verständnis, denn es handelt sich um ein Gotteshaus und nicht um ein Museum.

5. Geführte Bustouren
Der Bus ist von dem Gast selber zu stellen. Die Buskosten sind nicht im Preis der Gästeführung enthalten. Die Honorare für die geführten Bustouren gelten pro Bus.

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit und eine funktionierende Mikrofonanlage für die Gästeführerin / den Gästeführer im Bus vorhanden sind. Bei fehlender Anschnallmöglichkeit kann die Gästeführerin / der Gästeführer die Durchführung der Rundfahrt verweigern. Ohne funktionierende Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der Honoraranspruch bestehen.

Stimmen Anfangs- und Endpunkt der geführten Bustour nicht überein, dann ist die Gästeführerin / der Gästeführer an den Ausgangspunkt zurückzubringen. Anfallende Kosten für den Rücktransport sind vom Gast zu tragen.

6. Schüler- und Kindergruppen
Für Schüler- und Kindergruppen gilt eine maximale Gruppengröße von 25 Schülern / Schülerinnen oder Kindern. Je 10 Schüler / Schülerinnen oder Kinder ist eine erwachsene Aufsichtsperson zu stellen. Die Gästeführerin / der Gästeführer übernimmt keine Aufsichtspflicht.

7. Fälligkeit und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt, sind die Kosten der Gästeführungen mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung in der aus der Rechnung ersichtlichen Höhe sofort fällig.

Bei Gästeführungen für Gruppen erfolgt die Zahlung per Vorkasse entweder durch Überweisung oder in bar in der Geschäftsstelle des ETT.

8. Stornierung, Abbruch, Umbuchungen
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen und Umbuchungen können nur zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des ETT erfolgen (s. Buchungsbestätigung und Internetseite). Eine Stornierung muss schriftlich (Email oder Brief) erfolgen. Nach der Stornierung des Vertrages wird hierüber eine Bestätigung durch den ETT per Email versandt.

Sollte eine kurzfristige Stornierung außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erfolgen müssen, ist die Gästeführerin / der Gästeführer direkt telefonisch zu informieren.

Bei einer Stornierung von Gästeführungen für Gruppen, egal aus welchem Grund, gilt im Hinblick auf die Fälligkeit der Kosten folgendes:

  • Stornierung erfolgt rechtzeitig bis 7 Tage vor dem Führungstermin: kostenfrei
  • Stornierung erfolgt rechtzeitig bis 3 Tage vor dem Führungstermin: 50% der Kosten
  • Stornierung erfolgt rechtzeitig bis zum Tag der Führung: 80% der Kosten
  • Stornierung erfolgt am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen: 100% der Kosten

Die Stornierung erfolgt rechtzeitig bei Eingang der schriftlichen Stornierung beim ETT spätestens mit Ablauf des Tages, der dem jeweils letzten fristgemäßen Tag in der Staffelung vorangeht. 

Sofern der Gast eine Gästeführung nach Beginn abbricht, egal aus welchem Grund, beansprucht der ETT den vollen Preis.

Kommt es bei Gästeführungen mit Verzehr, z. B. „Stadtgeschichte muss nicht trocken sein“ zur Abmeldung von Teilnehmerinnen / Teilnehmern, müssen nicht stornierbare Verzehrkosten vom Gast gezahlt werden. Bei der Nachmeldung von Teilnehmerinnen / Teilnehmern zu diesen Gästeführungen müssen die Verzehrkosten entsprechend erhöht und nachberechnet werden. Bei Nach- und Abmeldungen von Teilnehmerinnen / Teilnehmern bitten wir um rechtzeitige Information.

Muss eine gebuchte Gästeführung vom ETT abgesagt werden, z. B. bei Erkrankung der Gästeführerin / des Gästeführers, wegen höherer Gewalt oder äußerer Umstände, z. B. Unwetter, wird der Gast umgehend informiert. Eventuell gezahlte Führungskosten werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche werden vom ETT ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Wartezeit und Abwicklung der Führung
Die Gästeführungen beginnen zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten. Der ETT bittet um pünktliches Eintreffen. Sollte sich die Gruppe verspäten, so ist der Gast verpflichtet, die Verspätung umgehend der Gästeführerin / dem Gästeführer mitzuteilen.

Die Gästeführerin / der Gästeführer hält eine Wartezeit von 30 Minuten ein, danach gilt eine Führung als ausgefallen.

Bei einem verspäteten Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und der Gästeführerin / dem Gästeführer geklärt werden, ob eine entsprechende Kürzung der Gästeführung erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich sein oder der Gast wünscht die ursprüngliche vereinbarte Dauer der Führung, errechnet sich das Honorar aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Gästeführung und wird ggf. im Nachgang zur Führung in Rechnung gestellt.

Der Gast ist gehalten, bei der Buchung eine Mobilnummer anzugeben, unter der er am Tag der Führung zu erreichen ist.

10. Sicherheit
Die Teilnehmerinnen / die Teilnehmer sind selber verantwortlich für die geeignete Kleidung und Verkehrssicherheit. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten.

Bei Landschaftsführungen sind entsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen.

Bei geführten Radtouren hat jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer selber für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. Der ETT empfiehlt das Tragen eines Fahrradhelms. Eine Teilnahme mit versicherungspflichtigen Elektrofahrzeugen (E-Bikes und S-Pedelecs), die ein amtliches Verkehrszeichen tragen müssen, ist nicht möglich, da laut StVO für diese das Fahren auf Radwegen nicht erlaubt ist.

11. Mitschriften, Bild und Tonaufnahmen
Mitschriften, Film, Bild und Tonaufnahmen sind während der Gästeführung nur nach Absprache mit allen Teilnehmerinnen / Teilnehmern und der Gästeführerin / dem Gästeführer gestattet.

12. Haftung
Der ETT und seine Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die Dritten durch eine Gästeführung entstehen. Ausgenommen sind solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für teilnehmende Kinder und Jugendliche übernimmt die Gästeführerin / der Gästeführer keine Aufsichtspflicht. Eine erwachsene Begleitperson ist erforderlich.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Geltendes Recht
Zwischen dem Gast und dem ETT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Cloppenburg.