Stand, 15. Juni 2023 Häufig gestellte Fragen zum Naturschutzgebiet Thülsfelder Talsperre Informationen und Antworten Natur aktiv erleben ohne ...

Häufig gestellte Fragen zum Naturschutzgebiet Thülsfelder Talsperre

                                                                                                                                                                                       Stand, 15. Juni 2023

Häufig gestellte Fragen zum Naturschutzgebiet Thülsfelder Talsperre

Informationen und Antworten

Natur aktiv erleben ohne zu stören: Genießen Sie unser schönes Naturschutzgebiet Thülsfelder Talsperre beim Radfahren, Wandern und Schwimmen. 


Wassersport, Schwimmen, Angeln


Ist das Schwimmen in der Thülsfelder Talsperre erlaubt?

An den ausgewiesenen Badestellen ist das Schwimmen erlaubt. Diese sind direkt am Stausee gelegen und ideal zum Baden und Sonnen.

Innerhalb der niedersächsischen Sommerferien sorgt der DLRG-Wasserrettungsdienst am großen und kleinen Badestrand für Sicherheit. Außerhalb dieses Zeitraums ist die DLRG Ortsgruppe Garrel an den Wochenenden (Mai bis September) vor Ort. Grundsätzlich ist der Wachdienst allerdings abhängig von der Wetterlage. Dass Wachgänger im Dienst sind, ist an der gehissten Flagge zu erkennen.

Bitte beachten Sie: die komplette Wasserfläche steht unter Naturschutz und somit ist die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmringen - ausgenommen Schwimmhilfen für (Klein)Kinder -  und ähnlichen wassergängigen Hilfsmitteln nicht erlaubt.

 

Ist das Angeln in der Thülsfelder Talsperre erlaubt?

Das Angeln in der Thülsfelder Talsperre ist erlaubt. Wer eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann eine Gastkarte erwerben. Auf der Seite des Fischereivereins Friesoythe (www.fischereiverein-friesoythe.net) finden Sie alle wichtigen Hinweise und Informationen zum Angelgewässer Thülsfelder Talsperre.

Weitere Informationen zum Thema Angeln finden Sie hier.

 

Darf auf der Thülsfelder Talsperre Stand-Up-Paddling betrieben werden?

Da die komplette Wasserfläche unter Naturschutz steht, ist das Befahren mit Booten und mit wassergängigen Hilfsmitteln, darunter fällt auch Stand-Up-Paddling, nicht erlaubt.


Grillen, Lagerfeuer und Zelten


Besteht die Möglichkeit an der Thülsfelder Talsperre zu grillen?

Ja, Sie können an der Thülsfelder Talsperre grillen, aber nur auf dem ausgewiesenen Grillplatz. Dieser befindet sich beim Dorfgemeinschaftshaus Petersfeld. Der Platz mit Schutzhütte kann nach Anmeldung bei Franz Determann (0 44 95) 2 28 oder Clemens Schmedes (0 44 95 ) 5 47 genutzt werden.

Bitte beachten Sie immer die Hinweise zur Waldbrandgefahr. Offene Feuer (z. B. Lagerfeuer) sind nicht erlaubt.

Der Landkreis Cloppenburg hat am 15. Juni 2023 eine Verordnung zur Waldbrandgefahr erlassen. Diese gilt ab sofort! Die Verordnung finden Sie hier.

Gibt es die Möglichkeit an der Thülsfelder Talsperre zu zelten?

Die ausgewiesenen Zelt- und Campingplätze an der Thülsfelder Talsperre bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.


Hunde


Sind Hunde an der Thülsfelder Talsperre erlaubt?

Das Mitführen von Hunden an der Thülsfelder Talsperre ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie Ihren Hund an der Leine halten.

Bitte beachten: Im Naturschutzgebiet Thülsfelder Talsperre besteht eine ganzjährige Leinenpflicht. Diese gilt somit auch außerhalb der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juni.

An den Badestränden sind Hunde nicht erlaubt! Einen separaten Hundestrand gibt es nicht.


Veranstaltungen auf dem Aktionsplatz


Der Aktionsplatz ist Veranstaltungsort des Zweckverbandes Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre. Daher haben die eigenen Veranstaltungen immer Vorrang. Außerhalb der Termine können Sie den Platz für Ihre Veranstaltung nutzen (z. B. Picknick, Trauung). Da es sich um einen öffentlichen, für Jedermann zugänglichen Platz handelt, ist eine Reservierung nicht möglich. Wir bitten Sie Ihre Veranstaltung dennoch bei uns anzumelden.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Veranstaltungen auf dem Aktionsplatz haben, kontaktieren Sie uns gerne.


Reisen für Alle


Gibt es barrierefreie / rollstuhlgerechte Wege an der Thülsfelder Talsperre?

Der Deichweg ist im Bereich vom Parkplatz des Hotels Einhaus (Thülsfelder Talsperre Süd) bis zum Stauablasswerk (Thülsfelder Talsperre Nord) barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht.

 

Wo gibt es eine behinderten- bzw. familiengerechte Sanitäranlage?

Eine öffentliche behinderten- und familiengerechte Sanitäranlage mit Wickelmöglichkeit finden Sie beim WC Seeblick (Thülsfelder Talsperre Nord).


Fortbewegung auf dem Deich


Ist Radfahren auf dem Deich erlaubt?

Das Radfahren (auch mit Pedelecs bis 25 km/h) ist auf dem Deich erlaubt. Alle anderen motorisierten Fahrzeuge sind nicht zulässig, dazu gehören auch S-Pedelecs. 

Wir bitten Sie grundsätzlich Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. 

 

Darf man mit Inline Skates auf dem Deich fahren?

Das Fahren mit Inline Skates ist auf dem Deich erlaubt. Wir bitten Sie grundsätzlich Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und die Fahrgeschwindigkeit anzupassen. 


Sanitäranlagen


Gibt es an der Thülsfelder Talsperre öffentliche Sanitäranlagen?

Thülsfelder Talsperre Nord: Ihnen stehen Damen- und Herren WCs, eine behindertengerechte Toilette mit Wickelmöglichkeit und eine Außendusche zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Die Sanitäranlage in der Saison (April bis Oktober) täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

Thülsfelder Talsperre Süd: Ihnen stehen Damen- und Herren WCs, eine behindertengerechte Toilette, ein Kinder WC und Kinderwaschbecken, eine Wickelmöglichkeit und drei Außenduschen zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Die Sanitäranlage in der Saison (April bis Oktober) täglich von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Ausflugsplanung, dass auf dem naturbelassenen Weg rund um die Thülsfelder Talsperre keine weiteren WCs vorhanden sind.


Übersichtskarte Naturschutzgebiet


© Landkreis Cloppenburg

Die aktuelle Schutzgebietsverordnung finden Sie hier.


Wichtiger Hinweis


Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Verein Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre ist keine Behörde, kann keine Rechtsberatung leisten, sondern kann lediglich auf offizielle Informationen verweisen.


Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden?


Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter (0 44 71) 15-256 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@thuelsfelder-talsperre.de.

 

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